Ein bezauberndes Dorf wie das vonSan Ginesio, reich an Identität, Geschichte und Schönheit müssen jedoch auch etwas sehr Wichtiges bieten, um der Abwanderung und dem Bevölkerungsrückgang entgegenzuwirken, die im Binnenland ständig zunehmen.
Wir müssen eingreifenkonkrete Anreize, die Lebensqualität mit Einkommen und Wohlbefinden verbinden. Dies ist die Linie der Stadtverwaltung von San Ginesio, die konkrete Maßnahmen zur Wiederbesiedlung der Stadt ergriffen hat, als Reiseziel mit starker Wohnorientierung, wo Sie unter vollständig nachhaltigen Bedingungen und mit mehr als angemessenen Lebenshaltungskosten leben können.
BürgermeisterGiuliano Ciabocco, unterstützt von seinem StellvertreterDaris Belli mit Verantwortung für Budgetierung und Planung, Inzielt darauf ab, die Entwicklung und Erholung des wirtschaftlichen und sozialen Gefüges mit allen Ressourcen zu fördern, und der Empfang, den das Borgo denjenigen bieten kann, die es zu ihrem Bezugspunkt machen möchten, Förderung der Ansiedlung neuer Einwohner und neuer kommerzieller Aktivitäten auch durch wirtschaftliche Anreize.
“Diese Anreize – sagt der Bürgermeister- Sie sind nur der Anfang, wenn auch bedeutsam, einer umfassenden Relaunch-Strategie für San Ginesio.
Im Einzelnen sind die ersten Maßnahmen, die zu diesem Zweck ergriffen wurden, die folgenden:
1) Institution Jahresbonus für Neugeborene aus 2020 al 2022, bis zum Erreichen des dritten Lebensjahres, von Familien, die im Gemeindegebiet wohnen, quantifiziert und in ISEE-Einkommensklassen unterteilt :
€ 500,00 ISEE-Einkommen bis zu 15.000 €.;
€ 400,00 ISEE-Einkommen aus 15.001 bis 25.000 €.;
€ 300,00 ISEE-Einkommen aus 25.001 bis 30.000 €.;
€ 200,00 ISEE-Einkommen aus 30.001 bis 40.000 €.
2 ) Wirtschaftlicher Anreiz von 2020 al 2022 zu Gunsten neuer Familien, die ihren Wohnsitz mindestens für mindestens einen Zeitraum dauerhaft begründen 3 (Drei) Jahre in unserer Gemeinde, bestehend aus vollständiger Befreiung von den TARI-Steuern
3) Einführung von Steuern und Steuererleichterungen aus 2020 al 2022 zugunsten von Handelsunternehmen, die in der Gemeinde San Ginesio einen neuen Geschäfts- oder Betriebssitz eröffnet haben, für die Dauer auf die ersten begrenzt 3 (Drei) Jahre der Geschäftstätigkeit ab dem Datum der Registrierung/Änderung bei der C.C.I.A.A. oder in jedem Fall ab dem Datum der Zuteilung/Änderung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, indem Sie den Antrag beim Finanzamt der Gemeinde San Ginesio einreichen, innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt der Voraussetzungen, die den Anspruch auf die Leistungen begründen, unter Verwendung des entsprechenden Selbstauskunftsformulars, mit dem sie das Vorliegen der oben genannten Bedingungen bestätigen (Antrag gilt auch für die folgenden zwei Jahre, wenn alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind):
ein) Befreiung von der Zahlung der Abfallsteuer (BÜRO), gilt nur für Grundstücke, die direkt und vollständig für die Ausübung der neuen Tätigkeit genutzt werden:
– für das erste Jahr völlige Befreiung;
– für das zweite Jahr Reduzierung von 75%;
– für das dritte Jahr Ermäßigung von 50%.
B) Befreiung von der Zahlung der öffentlichen Grundbesitzsteuer (TOSAP), gilt nur für Tätigkeiten vor Grundstücken, die direkt und vollständig für die Ausübung der neuen Tätigkeit genutzt werden:
– für das erste Jahr völlige Befreiung;
– für das zweite Jahr Reduzierung von 75%;
– für das dritte Jahr Ermäßigung von 50%.
C) Völlige Befreiung für Ersteres 3 (Drei) Tätigkeitsjahre ab Zahlung der kommunalen Werbesteuer sofern sie sich auf die gewerbliche Tätigkeit beziehen;
4) Verabschiedung der Befreiung von der vollständigen Befreiung von der Zahlung der Miete für die Räumlichkeiten / öffentliche Gewerbebetriebe / kommunale Handwerker vom Beginn bis zum Ende des Covid-19-Notstands.
Von San Ginesio bis San: Alice und Elia haben ihr "Ja" ausgesprochen